Corona-Info: Aktualisierung der CoronaSchVO NRW zum 03.04.2022

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist am 03. April 2022 an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. 

Zur Einhaltung der gängigen Kontaktbeschränkungen beim Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände gelten die Empfehlungen:
Im Clubhaus, wo die Mindestabstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können kann das Risiko einer Ansteckung durch das Tragen einer medizinischen Maske erheblich reduziert werden. Es wird daher das Tragen einer Maske bis auf Weiteres empfohlen. Auch im Außenbereich wird bei nahen Begegnungen das Tragen einer Maske weiter empfohlen. Alle Personen, die an einer Veranstaltungen oder Versammlung teilnehmen möchten, wird empfohlen, vorher einen Coronatest durchzuführen. 
Einhaltung der allgemeinen Grundregeln auf Basis der gültigen CoronaSchVO § 2.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet Ihr hier: https://www.land.nrw/corona

Im Interesse aller Mitglieder bitten wir weiterhin um Euer umsichtiges und achtsames Vorgehen.