Corona-Info: Aktualisierung der CoronaSchVO NRW zum 20.08.2021

Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag, 20.August in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17.September. Sie enthält nicht mehr mehrere Inzidenzstufen, sondern orientiert sich an dem maßgeblichen Inzidenzwert 35 = Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 gilt nun die “3G-Regel”. D.h. vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein (max. 48 Stunden gültig).

Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in bestimmten Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten. Die Einhaltung der AHA+L-Regeln wird weiterhin empfohlen, auch wenn für das Zusammentreffen mit anderen Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr gelten.

Aktuelle Corona-Informationen findet Ihr unter https://www.land.nrw/corona bzw. www.mags.nrw oder auch auf den Info-Seiten der Stadt Krefeld https://www.krefeld.de/de/inhalt/coronavirus/

Über konkrete Regelungen vor Ort im Verein werden wir jeweils informieren.

Wir bitten im Interesse aller Mitglieder darum, weiterhin umsichtig zu agieren.

Alles Gute & bleibt gesund! Euer Vorstand

(Stand 12.09.2021 – Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert.)